(Version 11.03.2017)
§ 1 Beschluss
Auf der Grundlage von § 5 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung vom 11.03.2017 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
§ 2 Beitrags- und Aufnahmegebühr
Aufnahmegebühr je Mitglied = 20,00 Euro
Jahresbeitrag je Mitglied = 72,00 Euro
Familienmitgliedschaft mit Partner = 96,00 Euro
§ 3 Fälligkeit und Zahlungsweise
Beiträge müssen jährlich bezahlt werden und sind bis zum 15.01. jeden Kalenderjahres auf das bekannte Geschäftskonto des Vereins zu überweisen.
Der Jahresbeitrag ist 14 Tage nach Genehmigung des Aufnahmeantrags fällig. Wird der Aufnahmeantrag im ersten Halbjahr eines Kalenderjahres gestellt so wird der volle Jahresbeitrag fällig, sollte der Aufnahmeantrag im zweiten Halbjahr gestellt werden so wird der Jahresbeitrag nur zur Hälfte fällig.
Bei ausländischen Mitgliedern gehen die Mehrkosten der Bankanweisungen immer zu Lasten ihrer selbst.
Bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren wird bis auf Widerruf automatisch abgebucht.
§ 4 Säumnisse und Verzug
Der Verein ist berechtigt ausstehende Beitragsforderungen gegenüber dem Mitglied geltend zu machen. Die dadurch anfallenden Kosten und Gebühren hat das Mitglied zu tragen.
Die Mitgliedschaft wird seitens des Vereins nach 3 Monaten schriftlich aufgehoben, wenn das Mitglied nach zweimaliger Aufforderung in 4-wöchigem Abstand seiner Beitragszahlung nicht nachkommt.
§ 5 Sonstiges
Mitgliedsbeiträge und zuviel gezahlte Beiträge werden in keinem Fall zurück erstattet.
Der Mitgliedsbeitrag kann durch Vorstandsbeschluss für unbestimmte Zeit ausgesetzt werden.
Durch Vorstandsbeschluss kann die Wiedereinsetzung der Beitragspflicht festgelegt werden.
Die Wiedereinsetzung erfolgt immer zum Beginn eines Beitragsjahres. In Ansetzung kommt der letztmalig festgelegte Mitgliedsbeitrag.
§ 6 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung behält ihre Gültigkeit, solange die Mitgliederversammlung keine neue beschließt.